Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 B-VG Art7 Abs4MRK Art10 StGG Art13 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z1 BDG 1979 § 43 heute BDG 1979 § 43 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 ... mehr lesen...
1 Der 1984 geborene Mitbeteiligte steht als eingeteilter Beamter im Exekutivdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst auf einer Polizeiinspektion im Bereich der Landespolizeidirektion D. 2 Mit Disziplinarerkenntnis vom 16. Februar 2023 erkannte die Bundesdisziplinarbehörde (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) den Mitbeteiligten (I.) einer Verletzung der Dienstpflicht nach § 43 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 1. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer - soweit für das Beschwerdeverfahren relevant - für schuldig erkannt, er habe: "am 6. 10. 2000, von 17.20 Uhr bis 18.15 in Graz 1, Hauptplatz, vor dem Rathaus, gegenüber des Bühnenaufbaues der Wahlkundgebung der ÖVP, anlässlich des Wahlkampfes zur Landtagswahl 2000 inmitten der ca. 2000 Kundgebungsteilnehmer, 1) durch den Gebrauch der Worte "Widerstand, Stoiber ist ein Faschi... mehr lesen...
Index: L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art10 Abs2;PolStG Stmk 1975 §1 Fall1;StGG Art13 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob das Ausrufen oder Schreien von Worten in der Öffentlichkeit als Verletzung des öffentlichen Anstandes anzusehen ist, hat je nach den allgemeinen Begleitumstände... mehr lesen...