Entscheidungen zu § 5a EU-JZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/11/19 22Bs255/19i

Norm: EU-JZG §5aNAG §51 Abs1 Z2NAG §53 Abs2 Z2MRK Art8
Rechtssatz: Eine Gleichbehandlung mit Inländern steht jedoch nur jenen wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern zu, deren Aufenthalt die Voraussetzungen der Unionsbürger-RL erfüllt, also über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts für sich und ihre Angehörigen keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2019

RS OGH 2014/12/2 22Bs284/14x

Norm: MRK Art8EU-JZG §5aNAG §51
Rechtssatz: Unionsbürger, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen in einem Mitgliedsstaat aufhalten, dürfen nur in sehr engen Grenzen wieder ausgewiesen werden. Entscheidungstexte 22 Bs 284/14x Entscheidungstext OLG Wien 02.12.2014 22 Bs 284/14x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.2014

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