Entscheidungen zu § 44 EU-JZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2007/6/12 14Os21/07f (14Os22/07b, 14Os23/07z)

Norm: EU-JZG §42EU-JZG §44ARHG §65ARHG §67Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art2 Abs1Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art9 Abs1 litbÜbereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Art11
Rechtssatz: Der Zweck des im Zuge der Vollstreckungsübernahme vorgesehenen Exequaturverfahrens ist darin gelegen, die Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen im Inland auch bei jewe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.2007

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