Entscheidungen zu § 2 SpaltG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/1/11 5Ob23/99i

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Entscheidung | OGH | 11.01.2000

RS OGH 2000/1/11 5Ob23/99i

Norm: MRG idF 3. WÄG §46a Abs1SpaltG §2SpaltG §15
Rechtssatz: Der im Spaltungsplan festzulegende Spaltungsstichtag ist jener Zeitpunkt, ab dem die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten, dh der Wechsel der Rechnungslegung durchgeführt wird. Der Spaltungsstichtag legt (nur) den Wechsel in Rechnungslegung fest. Er ist der Stichtag der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.2000

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