Entscheidungen zu § 15 SpaltG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2006/7/5 4R108/06s

Norm: SpaltG §15ZPO §577 ff
Rechtssatz: „Eine beklagte Kapitalgesellschaft kann sich auf eine von ihr mit einer anderen Partei ausgehandelte Schiedsklausel in einem Vertrag auch dann berufen, wenn das den Gegenstand des Vertrages bildende Rechtsverhältnis im Zuge einer Spaltung auf eine andere Gesellschaft übertragen wurde und die beklagte übertragende Gesellschaft für Forderungen aus dem Vertrag (nur) aus ihrer gesamtschuldnerischen Haftung ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.2006

TE OGH 2006/7/5 4R108/06s

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Entscheidung | OGH | 05.07.2006

TE OGH 2000/1/11 5Ob23/99i

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Entscheidung | OGH | 11.01.2000

RS OGH 2000/1/11 5Ob23/99i

Norm: MRG idF 3. WÄG §46a Abs1SpaltG §2SpaltG §15
Rechtssatz: Der im Spaltungsplan festzulegende Spaltungsstichtag ist jener Zeitpunkt, ab dem die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten, dh der Wechsel der Rechnungslegung durchgeführt wird. Der Spaltungsstichtag legt (nur) den Wechsel in Rechnungslegung fest. Er ist der Stichtag der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.2000

Entscheidungen 1-4 von 4

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