Norm: BaSAG $119 Abs1 BaSAG §119 Abs2RL 2014/59/EU Art86 BaSAG § 119 heute BaSAG § 119 gültig ab 01.01.2015
Rechtssatz: Nach § 119 Abs 1 BaSAG hat das Insolvenzgericht die FMA als Abwicklungsbehörde über jeden Antrag auf Einleitung eines regulären Insolvenzverfahrens - und damit auch üb... mehr lesen...