Entscheidungen zu § 119 Abs. 1 BaSAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2020/6/19 8Ob27/20h

Norm: BaSAG $119 Abs1BaSAG §119 Abs2RL 2014/59/EU Art86
Rechtssatz: Nach § 119 Abs 1 BaSAG hat das Insolvenzgericht die FMA als Abwicklungsbehörde über jeden Antrag auf Einleitung eines regulären Insolvenzverfahrens - und damit auch über einen Antrag der Schuldnerin - zu informieren. In Entsprechung der Vorgabe in Art 86 Abs 2 RL 2014/59/EU ist § 119 Abs 2 BaSAG richtlinienkonform dahingehend zu interpretieren, dass das Insolvenzgericht zudem ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.2020

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten