Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten für die Lieferung von Jachtausstattung DM 6.871,94 und DM 1.489,41 sowie an Frachtkosten DM 451,40 und an vorprozessualen Kosten DM 462,04. Der Beklagte wendete ein, aufgrund einer am 2.12.1989 von der klagenden Partei gelieferten Motorjacht Gegenforderungen in einer den Klagsbetrag bei weitem übersteigenden Höhe zu haben. Das Erstgericht wies mit Beschluß das Begehren auf Zahlung vorprozessualer Kosten zurück, mit Urteil... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 1. April 1982 eingebrachten Klage begehrte der Kläger vom Beklagten die Herausgabe einer bestimmt bezeichneten Segeljacht mit dem Namen „J*****“; außerdem stellte er ein auf Zahlung von 70.000 DM sowie 5.000 DM jeweils zum Briefkurs der Wiener Börse am Zahlungstag (Devise) samt Anhang gerichtete Eventualbegehren. Am 12. Mai 1981 habe er mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über seine Segeljacht „J*****“ geschlossen. Als Kaufpreis seien 70.000 DM vereinbart word... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIIRPG §11IRPG §35 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Eine Konkludenz der Wahl eines bestimmten anderen Sachrechts in Sinne des § 863 ABGB wird nur dann angenommen werden können, wenn mehrere übereinstimm... mehr lesen...