Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin (ehemalige Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde, der belangten Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und bildet die höchste Stufe der Vertretungsebene für Studierende in Österreich. Die Beschwerdeführerin veröffentlicht Protokolle der Sitzungen ihrer Bundesvertretung auf... mehr lesen...