Entscheidungen zu § 3 Abs. 4 GSA

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/8 W276 2165568-2

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) ist Inhaberin folgender nachrangiger Schuldscheine der XXXX ") -        vom 03.02.2005 des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 5.000.000 mit einem Kupon von 4,08% p.a. und der Bezeichnung XXXX , das am 01.09.2017 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre -        vom 31.08.2005 des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/8 W276 2166047-2

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) ist Inhaberin eines nachrangigen Schuldscheins der XXXX (vormals " XXXX ", " XXXX " sowie " XXXX ") vom 03.02.2005, des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000 mit einem Kupon von 4,08% p.a. und der Bezeichnung XXXX , das am 01.09.2017 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA („FMA“, „belangte Behörde“ oder „Aufsichts... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/8 W276 2166051-2

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) ist Inhaberin eines nachrangigen Schuldscheins der XXXX vom 08.08.2005, des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 1.000.000 mit einem Kupon von 3,79% p.a. und der Bezeichnung SSD NR EUR 3,79% 2005-2017, das am 08.08.2017 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA („FMA“, „belangte Behörde“ oder „Aufsichtsbehörde“) vom XXXX , XX... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/8 W276 2166057-2

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) ist Inhaberin folgender nachrangiger Schuldscheine der XXXX ) -        vom 03.02.2005, des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000 mit einem Kupon von 4,08% p.a. und der Bezeichnung XXXX , das am 01.09.2017 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre -        vom 31.03.2005, des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/8 W276 2166062-2

Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) ist Inhaberin eines nachrangigen Schuldscheins der XXXX ) vom 03.08.2005, des Schuldscheins 2005-2017 der XXXX über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 2.000.000 mit einem Kupon von 3,79% p.a. und der Bezeichnung XXXX , das am 08.08.2017 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA („FMA“, „belangte Behörde“ oder „Aufsichtsbehörde“) vom XXXX , XXXX , ordnete die FMA... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/22 W107 2165555-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (in Folge: "BF") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (Nr. XXXX ) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 01.03.2015 ("Mandatsbescheid I") stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/22 W107 2165580-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (in Folge: "BF") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (Nr. XXXX ) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 01.03.2015 ("Mandatsbescheid I") stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/4 W204 2165546-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die D XXXX (Beschwerdeführerin, im Folgenden: BF) ist mit einem Nominalbetrag von EUR XXXX Gläubigerin der EUR 7,375% Vorzugsobligation der Hypo Alpe-Adria (Jersey) Ltd. (ISIN: DE0006949555; im Folgenden: Jersey I). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.03.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/4 W204 2165564-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die I XXXX (Beschwerdeführerin, im Folgenden: BF) ist mit einem Nominalbetrag von XXXX Gläubigerin der EUR 7,375% Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: DE0006949555; im Folgenden: Jersey I). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, ordnete die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) unter Berufung auf das Vorliegen der A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.03.2020

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