Norm: BedVG §1 DOGHG §8 Abs1 Z2OGHG §8 Abs3StPO §294 Abs1StPO §294 Abs2StRÄG ArtIII Z1StRÄG ArtIV Abs1
Rechtssatz: Beschluß über die Zuständigkeit des erweiterten Senates zur Entscheidung über die Berufung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 und Abs 3 des BG vom 19.06.1968 über den OGH BGBl 328, weil die zu lösenden Rechtsfragen, ob (und unter welchen Umständen) 1) § 1 BedVG in der für den Angeklagten (gegenüber dem früher in Geltung gestandenen Recht... mehr lesen...