Begründung: Der Kläger war seit 1. Dezember 1981 Vertragsbediensteter der Beklagten. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht Bad Aussee. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz vom 14. September 1987 wurde das Dienstverhältnis gekündigt. Die auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses über den 31. Dezember 1987 hinaus gerichtete Klage wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen. In Verb... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1JN §23OGHG §6 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist im Verfahren nach dem ASGG für die Besetzung mangels Zutreffens der Ausnahmsbestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich, dessen Abs 3 vorerst durch Art VII der ZVN 1983 auf Entscheidungen über Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 16 ArbGerG (§ 519 Abs 1 Z 3 ZPO) ausgedehnt, durch § 99 Z 2 lit c AS... mehr lesen...