Begründung: Der Kläger lehnte in seiner außerordentlichen Revision gegen das aufgrund der mündlichen Berufungsverhandlung vom 16.4.1997 gefällte Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen die Laienrichter Dr.Gerhard Pittner und Johann Reicher und den Vorsitzenden des Berufungssenates Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr.Puster ab und machte unter anderem den Nichtigkeitsgrund der Teilnahme von befangenen Richtern gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. Dezember 1981 Vertragsbediensteter der Beklagten. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht Bad Aussee. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz vom 14. September 1987 wurde das Dienstverhältnis gekündigt. Die auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses über den 31. Dezember 1987 hinaus gerichtete Klage wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht abgewiesen. In Verb... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1JN §23OGHG §6 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist im Verfahren nach dem ASGG für die Besetzung mangels Zutreffens der Ausnahmsbestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich, dessen Abs 3 vorerst durch Art VII der ZVN 1983 auf Entscheidungen über Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 16 ArbGerG (§ 519 Abs 1 Z 3 ZPO) ausgedehnt, durch § 99 Z 2 lit c AS... mehr lesen...