Entscheidungen zu § 15 Abs. 4 OGHG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2019/2/4 DSB-D123.937/0001-DSB/2018

GZ: DSB-D123.937/0001-DSB/2018 vom 4.2.2019 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwerde v... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 04.02.2019

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