Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Serbiens, begründete im Jahr 2005 einen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet und war zuletzt Inhaber des Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus.“ Infolge strafgerichtlicher Verurteilungen des Beschwerdeführers setzte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen mit Schreiben vom 08.01.2019 über die beabsichtigte Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes gegen sein... mehr lesen...