Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Republik Moldau, reiste am im Mai 2022 gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten, einem Staatsangehörigen der Ukraine, in das österreichische Bundesgebiet ein und registrierte sich am 09.05.2022 mit ihrem moldawischen Reisepass für den Ausweis für Vertriebene als Familienangehörige ihres Lebensgefährten nach der VertriebenenVO. Dieses Verfahren wurde vom Bundesamt fü... mehr lesen...