Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist eine slowakische Staatsangehörige und besitzt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Sie verfügt auch nicht über eine Anmeldebestätigung für EWR-Bürger/-innen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Mit Verständigung vom 24.11.2020 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden habe und beabsichtigt werde, gegen die Beschwerdeführerin ein Aufenthaltsverbot zu erlassen... mehr lesen...