Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Algeriens, wurde am 14.07.2016 einer erkennungsdienstlichen Überprüfung unterzogen. Nachdem festgestellt wurde, dass er über keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet verfügte, wurde er festgenommen und in das PAZ Hernalser Gürtel überstellt. Nach einer niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde am... mehr lesen...