Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist slowenischer Staatsbürger und wurde am XXXX .2024 vom LG für Strafsachen XXXX zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen § 146, 147 Abs 2 StGB verurteilt (130 HV 31/24f). Der BF verfügt über kein Daueraufenthaltsrecht EU. Der Beschwerdeführer (BF) ist slowenischer Staatsbürger und wurde am römisch 40 .2024 vom LG für Strafsachen römisch 40 zu einer bedingten Freiheit... mehr lesen...