Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als "bP1" - "bP3" gemäß ihrer Reihenfolge der Nennung im
Spruch: bezeichnet)brachten einen Antrag auf internationalen Schutz ein und begründeten diesen mit dem Gesundheitszustand der bP1 und bP3 bzw. ihrer Behandlungsbedürftigkeit und führten aus, dass sie in Georgien die erforderliche lebensrettende Behandlung nicht erhalten würde. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die Anträge der bP auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als "bP1" - "bP3" gemäß ihrer Reihenfolge der Nennung im
Spruch: bezeichnet)brachten einen Antrag auf internationalen Schutz ein und begründeten diesen mit dem Gesundheitszustand der bP1 und bP3 bzw. ihrer Behandlungsbedürftigkeit und führten aus, dass sie in Georgien die erforderliche lebensrettende Behandlung nicht erhalten würde. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die Anträge der bP auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer stellte am 17.01.2017 im Rahmen einer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vorgenommenen Einvernahme zu seinem (illegalen) Aufenthalt im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Es erfolgten sodann eine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 18.01.2017 und eine Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger und Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken, stellte am 19.01.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem im
Spruch: genannten Bescheid bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten in Spruchpunkt I. gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer stellte am 08.08.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 28.05.2013, Zl. C10 416096-1/2010/8E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 08.10.2010, Zl. 10 06.998 EAST West, gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Z 1 und 10 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 05.06.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies den Antrag des Beschwerdeführers mit dem im
Spruch: genannten Bescheid bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten in Spruchpunkt I. gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 sowie bezüglich der Zuerkennung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 24. 9. 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 25. 9. 2014 Tag fand eine Erstbefragung der Beschwerdeführerin nach dem AsylG statt. Dort gab sie an, dass sie von korrupten Vorgesetzten bedroht worden sei. Sie hätte in der Mongolei ein unfaires Verfahren zu erwarten. Am 4. 5. 2016 wurde die Beschwerdeführerin beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) einvernommen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger von Gambia, gelangte (spätestens) am 16.05.2017 unter Umgerhung der Grenzkontrolle nach Österreich und stellte noch am gleichen Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich vom 23.03.2018 Zl. XXXX wurde unter Spruchteil I. der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 11.05.2001 unter dem Namen XXXX, geb. am XXXX, StA. Sierra Leone einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.06.2001, Zl. 01 11.268-BAW abgewiesen und wurde die dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheidung des unabhängigen Bundesasylsenates vom 02.08.2001 abge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen He... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal ins österreichische Bundesgebiet und stellte am 14.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab er an, syrischer Staatsangehöriger und am XXXX geboren worden zu sein. 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal ins österreichische Bundesgebiet und stellte am 14.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab er an, syrischer Staatsangehöriger und am r... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt sowie Beweiswürdigung: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt sowie Beweiswürdigung: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch: "BFA" wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen He... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 16.09.2015 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Im Wesentlichen brachte der Beschwerdeführer bei der Erstbefragung vor, dass er als Sunnit von den Schiiten bedroht werde. Beim Bundesamt gab er zusammengefasst an, er sei als Sunnit von verschiedenen, den Schiiten zugehörigen Personen, darunter auch den Milizen bedroht worden. Man habe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 30.08.2010 unter dem Namen XXXX, Sta. SIMBABWE, einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag auf internationalen Schutz wurde mit dem Bescheid des Bundesasylamtes vom 23.09.2010 mit der Aktenzahl 10 08.015 EAST Ost rechtskräftig gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 zurückgewiesen. Gemäß § 10 Absatz 1 Z 1 AsylG wurde der Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen He... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX , XXXX , wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark Außenstelle Graz, in Spruchpunkt I. den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 und in Spruchpunkt II. den Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den H... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX , XXXX , wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark (BAG), in Spruchpunkt I. den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 und in Spruchpunkt II. den Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftssta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 08.07.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Eine Erstbefragung des Beschwerdeführers durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes fand am nächsten Tag im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Paschtu statt, in der dieser ausführte, dass er aufgrund der allgemeinen, unsicheren Lage geflüchtet sei. In seinem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt sowie Beweiswürdigung römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt sowie Beweiswürdigung 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch: "BFA") auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gang des Verfahrens: römisch eins. Gang des Verfahrens: 1. Am 20.03.2018 erließ die belangte Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden "BFA") den angefochtenen Bescheid, mit dem der Antrag des XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführer") auf internationalen Schutz vom 22.12.2015 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1iVm § 2 Absatz 1 Ziffer 13 AsylG 2005, BGBL. I Nr. 100/2005 (AsylG) abgewiesen wur... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung): Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG hat das BVwG der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung): Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG hat das BVwG der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung): Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG hat das BVwG der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung): Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG hat das BVwG der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung): Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG hat das BVwG der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 8 EMRK oder der Protokolle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem islamischem Ritus verheiratet und die Eltern der in Österreich geborenen minderjährigen Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 2. Der Erstbeschwerdeführer und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem islamischem Ritus verheiratet und die Eltern der in Österreich geborenen minderjährigen Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 2. Der Erstbeschwerdeführer und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem islamischem Ritus verheiratet und die Eltern der in Österreich geborenen minderjährigen Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 2. Der Erstbeschwerdeführer und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem islamischem Ritus verheiratet und die Eltern der in Österreich geborenen minderjährigen Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 2. Der Erstbeschwerdeführer und... mehr lesen...