Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.1. römisch XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.2. Mit am 18.01.2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangter Disziplinaranzeige des geschäftsführenden Vizepräsidenten des L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. Als Mitglied des Landesverwaltungsgerichts Burge... mehr lesen...