Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.03.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie des Ausscheidens ihres Angebotes, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin habe im gegenständlichen Verga... mehr lesen...