Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1990 wurde der Beschwerdeführerin die Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Autorasthaus mit Caferestaurant" im Standort X, Hauptstraße 2, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 und 4 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, nach Erteilung der angeführten Konzession (1980) sei mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 5. Apr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §93;
Rechtssatz: Die Annahme der Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO 1973 in Ansehung eines als ruhend gemeldeten Gewerbes würde eine im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides allenfalls bereits erfolgte oder - konkret - unmittelbar bevorstehende Wiederausübung dieses Gewerbes voraussetzen (H... mehr lesen...