Entscheidungen zu § 9 Abs. 3 GewO 1994

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RS UVS Oberösterreich 2000/10/03 VwSen-221660/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Wie aus dem zentralen Gewerberegister und aus dem Firmenbuch hervorgeht und von der belangten Behörde auch rechtsrichtig festgestellt wurde, übt die E Kunststofffenster P. V GesmbH & Co OHG (offene Handelsgesellschaft) mit dem Sitz und Standort in P das Tischlereigewerbe, beschränkt auf die Erzeugung von Kunststofffenster, seit 22.12.1982 aus. Mit diesem Tag wurde V als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt. Die E Kunststofffenster P. V GesmbH & Co OHG besteht aus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.10.2000

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