Die A***, seit der mündlichen Verhandlung vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 15. Mai 2012, beim Bundesvergabeamt eingelangt am 18. Mai 2012, verbessert eingebracht am 23. Mai 2012, einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung. Mit Schriftsatz vom 15. Mai 2012 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass das gegenständliche Vergabeverfahren am 28. Februar 2012 bekannt gemacht worden sei. Am 6. April 2012 habe eine Ber... mehr lesen...
Die Wiener Linien GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: Antragsgegnerin genannt), ein zu 100 % im Eigentum der Gemeinde (bzw. des Landes) Wien stehendes Unternehmen, das auch von der Gemeinde (bzw. dem Land) Wien beherrscht wird, und damit öffentlicher Auftraggeber ist (vgl. B-VKK 20.9.2000, S-95/00-9) ist überdies Auftraggeber im Sektorenbereich im Sinne des § 120 Abs. 2 Z 3 BVergG 2002. Die Antragsgegnerin hat ordnungsgemäß und europaweit (Datum der Versendung der Bekanntmachung 18.11.20... mehr lesen...