Entscheidungen zu § 80 Abs. 4 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/9/18 1Ob22/91

Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 20, Jägerstraße 19. Am 25.4.1982 sperrten die Wiener Stadtwerke-Gaswerke die Versorgung des Hauses mit Gas wegen Gebrechens an der im öffentlichen Gut liegenden Hausgaszuleitung ab. Mit Bescheid vom 8.6.1982 erteilte der Magistrat der Stadt Wien (Wiener Stadtwerke-Gaswerke) der Klägerin den Auftrag, die Hausgaszuleitung so herzustellen, daß die Gasanlage wieder in Betrieb genommen werden könne. Infolge Berufung der Klägerin ä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1991

RS OGH 1991/9/18 1Ob22/91

Norm: ABGB §6ABGB §309GewO §80 Abs4
Rechtssatz: 1. a) Entspricht dem aus der Einheit der Rechtsordnung zu folgenden Grundsatz der Einheit der Rechtssprache ist bei Auslegung des Begriffes "Inhaber" im 80 Abs 4 GewO 1973 zunächst von jenem Bedeutungsinhalt auszugehen, den die Privatrechtsordnung - die der Gesetzgeber der GewO 1973 vorfand - geprägt hat. b) Danach ist (Sach-) Inhaber, wer eine Sach in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

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