Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 25. November 1974 wurde eine Änderung der Betriebsanlage der "H." Büromöbelfabrik Gesellschaft m. b. H. unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagen gewerbebehördlich genehmigt, wobei angeordnet wurde, daß die Anlage erst auf Grund einer Betriebsbewilligung in Betrieb genommen werden dürfe. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 5. Feber 1975 wurden in Stattgebung einer Berufung der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art83 Abs2 GewO 1973 §79 Abs1 GewO 1973 §356 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zu... mehr lesen...