Entscheidungen zu § 79 Abs. 1 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/4/28 1Ob107/97k

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Entscheidung | OGH | 28.04.1998

RS OGH 1998/4/28 1Ob107/97k

Norm: AHG §2 Abs2GewO §74 Abs2 Z2GewO §75 Abs2GewO §79 Abs1
Rechtssatz: Nimmt eine Betriebsanlage (hier: Diskothek) ihren Betrieb erst nach Erlassung des Genehmigungsbescheides auf, so ist der Nachbar im Sinne des § 75 Abs 2 GewO nicht dazu verhalten, aufgrund von noch nicht verifizierten Bedenken gegen die allenfalls zu erwartende übermäßige Lärmentwicklung bereits den Genehmigungsbescheid zu bekämpfen, ohne die sich tatsächlich ergebende Lärm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1998

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