Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, der Kläger könne nach der Verfallsregelung des anzuwendenden Kollektivvertrages (für das österreichische Bäckergewerbe) seine länger als 3 Monate vor ihrer schriftlichen Erhebung (mit Schreiben vom 4.1.1995) zurückliegenden (restlichen) Entgeltansprüche nicht mehr geltend machen, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, der Kläger könne nach ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §78KollV für das Bäckergewerbe §20
Rechtssatz:
Die Verpflichtung des § 20 Z 1 des Kollektivvertrages, der Arbeitnehmer habe bei der Auszahlung des Arbeitsentgeltes den ausgewiesenen Betrag sofort vor dem Auszahlenden nachzuprüfen und anderenfalls unverzüglich zu reklamieren, wird durch den dem Inhaber eines Girokontos leicht möglichen Vergleich des auszuzahlenden Nettobetrages mit der Gutschrift auf seinem Konto erset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf die vom klagenden Arbeiterbetriebsrat vertretenen Arbeitnehmer kommt der Kollektivvertrag für Expeditarbeiter, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger zur Anwendung. Dieser hat ua folgenden Wortlaut: "§ 8: Abrechnung und Auszahlung: 1) Die Auszahlung hat wöchentlich zu erfolgen. Es kann auch mit dem Betriebsrat vereinbart werden, daß sie für alle oder nur für Angehörige einer durch diesen Vertrag erfaßten Sparte in längeren, be... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §78KollV für Expeditarbeiter. Redaktions- und Verwaltungsgehilfen. Zusteller und Austräger §8
Rechtssatz:
Durch keine der beiden genannten Bestimmungen wird eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen, wonach eine bargeldlose Lohnzahlung auf ein vom Arbeitnehmer bekanntgegebenes Konto erfolgen soll.
Entscheidungstexte 8 ObA 281/95 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §78
Rechtssatz:
Musterkollektionen sind keine Waren im Sinne der §§ 78 ff GewO 1859. Werden diese den Vertretern durch Kauf überlassen, liegt kein Verstoß gegen das sogenannte "Truckverbot" vor. Musterkollektionen sind keine Waren im Sinne der Paragraphen 78, ff GewO 1859. Werden diese den Vertretern durch Kauf überlassen, liegt kein Verstoß gegen das sogenannte "Truckverbot" vor.
Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §78
Rechtssatz:
Kreditierung eines Personenkraftwagen-Kaufes in einem Verwandtenbetrieb als Verstoß gegen das Truckverbot (§ 115 dGewO). Veröff: AuR 1975,157 (Herschel) Kreditierung eines Personenkraftwagen-Kaufes in einem Verwandtenbetrieb als Verstoß gegen das Truckverbot (Paragraph 115, dGewO). Veröff: AuR 1975,157 (Herschel)
Schlagworte *D*, Auto European Case Law ... mehr lesen...