Entscheidungen zu § 77 Abs. 6 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1999/12/2 G96/99, V50/99, V66/98, V68/98, V69/98, V70/98, V71/98

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2000/98 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Mit Bescheid vom 20. August 1998 wies die Bezirkshauptmannschaft Mödling den Antrag der M Gesellschaft m. b.H. auf Genehmigung der Abänderung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage, wodurch 1.100 m2 Verkaufsfläche neu geschaffen werden sollten, aufgrund einer zu erwartenden Gefährdung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Konsumgüte... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.12.1999

RS Vfgh 1999/12/2 G96/99, V50/99, V66/98, V68/98, V69/98, V70/98, V71/98

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEinkaufszentren-V, BGBl II 69/1998 GewO 1994 §77 Abs5 Z2GewO 1994 §77 Abs6GewO 1994 §77 Abs8
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen der GewO 1994 über die Versagung der Genehmigung von Einkaufszentren bei Gefährdung der Nahversorgung angesichts einer möglichen verfassungskonfor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.1999

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