Entscheidungen zu § 76a Abs. 8 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2014/6/16 G94/2013

Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Verwaltungsgerichtshof, die Wortfolge "zur Vermeidung einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit dieser Personen" in §76a Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194 idF BGBl I 66/2010, in eventu die Wortfolgen "mit der Maßgabe" und ", dass Auflagen und Einschränkungen der Betriebszeit zugunsten von Nachbarn im Sinne des §75 Abs2 und 3 nur sowe... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 16.06.2014

RS Vfgh 2014/6/16 G94/2013

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGewO 1994 §76a Abs8
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der auf die Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung von Nachbarn beschränkten, unzumutbare Belästigungen nicht berücksichtigenden Möglichkeit der Vorschreibung nachträglicher Auflagen für genehmigungsfreie Gastgärten
Rechtssatz: Zulässigkeit des Antrags des Verwaltungsgerichtshofes auf Aufhebung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.2014

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