Entscheidungen zu § 75 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/2/14 LVwG-2022/40/0339-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.07.2021, Zl ***, betreffend die gewerberechtliche Genehmigung von LKW-Abstellplätzen nach der GewO 1994, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 14.02.2022

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