Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx, xxxweg xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte OG, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 30.09.2021, Zahl: xxx, (mitbeteiligte Partei: xxx, vertreten durch Obmann xxx, vertreten durch Rechtsanwalt xxx), betreffend Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage nach der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Rech... mehr lesen...