Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/12/20 LVwG-318-66/2017-R13

Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde von 1. M B und 2. H S, beide S, beide vertreten durch Summer Schertler Kaufmann Droop Lerch Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde S vom 26.09.2017 betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (mitbeteiligte Partei: K K, K, vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Josef Lercher, Röthis), nach Durchführung einer ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 20.12.2018

RS Lvwg 2018/12/20 LVwG-318-66/2017-R13

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2BauPolZuständigkeitsübertragung Bludenz Bregenz Feldkirch 2004 §1 Abs1 litc
Rechtssatz: Lässt sich die gewerbliche Betriebsanlage (hier: Schlachtbetrieb) von den nicht von der gewerblichen Betriebsanlage erfassten Räumlichkeiten (hier: dem beantragten weiteren Stallgebäude für die Masthuhnhaltung) zeitlich und räumlich klar... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 20.12.2018

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