Entscheidungen zu § 74 Abs. 2ZPO GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/4/1 9Ob9/08a

Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, gegenüber dem Kläger die Verursachung von Lärm, soweit dadurch das zulässige Ausmaß der Emission durch die behördlich genehmigte Anlage „E***** A*****“ im Ausmaß von 30 Dezibel (A) in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr überschritten wird, von den der Beklagten gehörenden, näher bezeichneten Grundstücken auf das dem Kläger gehörende, näher bezeichnete Grundstück zu unterlassen (Punkt I.1.). Hingegen wurde das Mehrbegehre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.04.2009

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