Entscheidungen zu § 73 Abs. 6 GewO 1994

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TE UVS Wien 1995/05/02 04/21/397/94

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk, Zl MBA 21-S-2663/94, vom 7.4.1994 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "V-GmbH" für das Handelsgewerbe mit Detailverkauf von Büromaschinen, Büroausstattung und Informationstechnik im Standort Wien, S-gasse zu verantworten, daß die vorangeführte Gesellschaft in ihrem Katalog Jänner/Feber 1994 (bezeichnet als Denkzettel), der in ihrem Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.05.1995

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