Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §38 Abs2;GewO 1973 §68;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn in § 68 GewO 1973 das Wort "Unternehmen" verwendet wird, handelt es sich somit um eine zusammenfassende Ausdrucksweise, die darauf abstellt, daß ein "Unternehmen" eine Vereinigung von persönlichen und sachlichen Elementen in sich schließt. Zum Begriff "Unternehmen" gehören somit nicht nur in ... mehr lesen...