Entscheidungen zu § 66 Abs. 3 GewO 1994

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RS UVS Kärnten 1998/11/10 KUVS-1032/3/98

Rechtssatz: Durch das Anbringen des Firmenstempels mit der Aufschrift "Zielpunkt" am behördlichen Revisionsbericht wurde dieser Stempel im Geschäftsverkehr benutzt; da im verwendeten Firmenstempel nicht die Geschäftsbezeichnung der im Firmenbuch eingetragenen GesmbH aufscheint, liegt ein Verstoß gegen die Gebotsnorm des § 63 Gewerbeordnung 1994 vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1998

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