Entscheidungen zu § 53a Abs. 2 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2001/3/14 G27/00

Begründung: I. Beim Obersten Gerichtshof ist eine Revision gegen ein vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigtes Urteil des Landesgerichtes Innsbruck anhängig, mit dem - dem Begehren der klagenden Partei folgend - die beklagte Partei schuldig erkannt wurde, "es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Lebensmittel, insbesondere Tiefkühlwaren im Umherziehen und entgegen dem §53a GewO feilzubieten, solange sie nicht in dem Verwaltungsbezirk, in dem sie das Feilbieten im Umherz... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.03.2001

RS Vfgh 2001/3/14 G27/00

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEG Art28 GewO 1994 §53a Abs2 VfGG §62 Abs4 ZPO §50 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.2001

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