Entscheidungen zu § 52 Abs. 4 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1996/07/18 VwSen-221107/9/Kl/Rd

Rechtssatz: Im Grunde der Berufungsausführungen hatte der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in sinngemäßer Anwendung des Art. 89 Abs.2 iVm Art. 129a Abs.3 B-VG Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der dem Verwaltungsstrafverfahren zugrundeliegenden Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. G vom 1.12.1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, weil die auch im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren anzuwendende Regelung eine Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.07.1996

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