Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 31.08.2016, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein renommiertes, internatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...