Entscheidungen zu § 5 GewO 1994

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS UVS Kärnten 1993/08/30 KUVS-15/4/93

Rechtssatz: Verabreicht der Sohn der Beschuldigten auf einem Standort eines Gastgewerbebetriebes Toast, Wurstsemmeln und Krapfen sowie alkoholfreie und alkoholische Getränke gegen Entgelt im Rahmen eines normalen Gastgewerbebetriebes der vom Sohn der Beschuldigten betrieben wurde und in der die Beschuldigte nur sporadisch im Lokal anwesend und auch nicht in irgendeiner Weise an der Führung des Betriebes beteiligt war, da diese Agenden ausschließlich von ihrem Sohn wahrgenommen wurden, so v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/29 Senat-MD-92-176

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.6.1992, Zl 3-     -91, wurde über den Beschuldigten wegen Übertretung nach §5 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 bis 4 und §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973, gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 iVm §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 9 Tagen verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurde gemäß §64 Abs2 des Verw... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.03.1993

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-376-377/2/92

Rechtssatz: Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/10 KUVS-220/4/91

Rechtssatz: Der Tatbestand der unbefugten Gewerbeausübung kann auch durch eine einzelne Tathandlung verwirklicht werden. Bei einer derartigen Übertretung handelt es sich zudem um ein Ungehorsamsdelikt, so daß der Beschuldigte initiativ alles darzulegen hat, was für seine Entlastung spricht. Voraussetzung für eine unbefugte Gewerbeausübung ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll, wobei das diesbezügliche T... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/20 KUVS-326/1/91

Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte im Rahmen seiner Skischule mit seinem VW-Bus unter Beistellung eines Lenkers Skischulkinder von diversen Hotelbetrieben unentgeltlich zum Sammelplatz der Skischule führt, betreibt er ein konzessionspflichtiges Gewerbe, weil Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit dann vorliegt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Dabei ist es gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist: Hiebei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1992

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