Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/2/16 LVwG-2017/41/1961-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.06.2017, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach der GewO 1994, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2.       Die ord... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.02.2018

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