Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 GewO 1994

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TE UVS Tirol 2006/05/24 2006/26/2867-5

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 05.10.2005, Zl II-STR-00659e/2004 wurde Frau E. R., D-B., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Faktum 1) (Verstoß gegen die Gewerbeordnung, § 5 Abs 1: Unbefugte Ausübung eines sogenannten freien Gewerbes) Gemäß § 5 Abs 1 Gewerbeordnung, (GewO), BGBl Nr 194/1994, dürfen - von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen - Gewerbe bei Erfüllung der allgemeinen und gegebenenfalls vorges... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 24.05.2006

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