Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen Vereinszweck (unter anderem) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist. Der Beklagte ist ein eingetragener Verein, der die Organisation und Durchführung von halb- und ganzjährigen Schüleraustauschprogrammen betreibt. Der Beklagte verfügt über keine Gewerbeberechtigung für Reisebüros und ist nicht in das beim Wirtschaftsministerium eingerichtete Veranstalterverzeichnis eingetragen. Der Beklagte bietet in Farbprosp... mehr lesen...
Norm: GewO §373gUWG §1 AUWG §1 D5d
Rechtssatz: Verfügen die Anbieter, welche um Kunden aus Österreich werben, um für sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Leistungen zu erbringen, über keine Betriebsstätten in Österreich, so brauchen sie keine österreichische Gewerbeberechtigung. Für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, kommt es nicht darauf an, welchen Eindruck ein Verhalten erweckt, sondern maßgebend ist,... mehr lesen...