Entscheidungen zu § 373d Abs. 6 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/24 2001/04/0212

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "um Gleichhaltung seiner in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Berufsqualifikation mit dem für eine Berechtigung gemäß § 202 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung von Hochbauten und der Planung von Tiefbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ... gemäß § 373d Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 7 GewO 1994 und § 373i GewO 1994 abgewiesen". Zur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.2006

RS Vwgh 2006/5/24 2001/04/0212

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §373d Abs3 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs5 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs6 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs7 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373e idF 2002/I/111;
Rechtssatz: Soweit in der Beschwerde undifferenziert auf eine Äquivalenzprüfung und die Gleichhaltung unter der Bedingung von Anpassungen im Sinne der Absätze 3 bis 6 des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2006

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