Entscheidungen zu § 373c GewO 1994

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RS UVS Oberösterreich 2005/01/12 VwSen-550190/6/Kl/Hu

Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 06.04.2005, Zl.: 2005/04/0035-0036-3 Rechtssatz: Das Land Oberösterreich ist öffentlicher Auftraggeber. Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 5 Mio. Euro bei Bauaufträgen im Sinn des § 9 Abs.1 Z3 Bundesvergabegesetz - BVergG. Die gegenständliche Vergabe unterliegt dem Oö. Vergabenachprüfungsgesetz, es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen f... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.01.2005

RS UVS Kärnten 1998/01/07 KUVS-K2-1094/9/97

Rechtssatz: Inländerdiskriminierung: Durch die Gewerberechtsnovelle 1992 wurde § 373c in die Gewerbeordnung aufgenommen. Demnach ist die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis einem Staatsangehörigen einer EWR-Vertragspartei auch zu erteilen, wenn dieser die in einer Verordnung gemäß Abs 4 bis 6 festgelegten Nachsichtsvoraussetzungen erfüllt und keine Ausschlußgründe gemäß § 13 vorliegen. Nun erließ der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im BGBl 775/1993 eine Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.01.1998

RS UVS Oberösterreich 1995/06/22 VwSen-220968/3/Schi/Ka

Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet Selbständigkeit eine Gewerbetätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit des Unternehmens von seinem Auftraggeber tut der Selbständigkeit noch nicht Abbruch; vielmehr ist das Tragen von Gewinn und Verlust, die Übernahme des geschäftlichen Risikos das entscheidende Unternehmenskennzeichen (VwSlg. 9263 A/1977). Ob im Einzelfall ein selbständiges Unternehmen vorliegt, ist nach dem Gesam... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.06.1995

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