Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Das in den Schutzbereich des Art 6 Abs 1 MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums iSd Art 1 1. ZPMRK. 1. Das in den Schutzbereich des Artikel 6, Absatz eins, MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.11.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 02.11.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 12.11.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 02.11.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Gebührenersatz, Akteneinsicht, Ausnahme von der Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren beteilig... mehr lesen...