IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, geb am XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.03.2018, Zahl ****, betreffend Übertretungen nach der GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, geb am römisch zwanzig... mehr lesen...