Entscheidungen zu § 370 Abs. 4 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/8/16 LVwG-S-2069/001-2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 5. Juli 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.08.2018

RS Lvwg 2018/8/16 LVwG-S-2069/001-2017

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.08.2018 Norm: GewO 1994 §81GewO 1994 §370 Abs1GewO 1994 §370 Abs4
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 VStG, dass die darin getroffene Regelung nur subsidiär, das heißt nur dann zur Anwendung zu kommen hat, wenn in den im Einzelfall anzuwendenden besonderen Verwaltungsvorschriften nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 16.08.2018

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