Entscheidungen zu § 370 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/10/24 99/04/0036

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 3 zweiter Fall in Verbindung mit § 370 Abs. 3 GewO 1994 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 63/1997 dahingehend schuldig erkannt, er habe in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M Gaststätten Betriebsgesellschaft m.b.H. wissentlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2001

RS Vwgh 2001/10/24 99/04/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §370 Abs3;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des § 370 Abs. 3 GewO 1994 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 63/1997 haftet für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift durch eine juristische Person nicht der bestellte gewerberechtliche Geschäftsführer, sondern im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der zur Vertretung nach außen Berufene der juristi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2001

RS Vwgh 2001/10/24 99/04/0036

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §370 Abs3;
Rechtssatz: Ob Kunden während des Betriebs der geänderten Betriebsanlage tatsächlich gefährdet wurden bzw. wieviele Personen im Tatzeitraum die geänderte Betriebsanlage konkret besucht haben, ist für die Erfüllung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 zweiter Fall in Verbindung mit § 370 Abs. 3 Gewo 1994 in d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2001

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